ERREICHBARKEIT
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Sozialrecht

Das Gebiet des Sozialrechts dient der Absicherung sozialer Risiken, sei es auf grund gesundheitlicher Behinderungen, einer besonderen Opferlage, einer eingetretenen finanziellen Not oder Kraft Zugehörigkeit zu unserem Sozial versicherungssystem. Ich bin als Fachanwältin auf das Sozialrecht spezialisiert und vertreten Sie in allen Angelegenheiten rund um Ihr persönliches soziales Recht.

Ich berate und vertrete Sie hinsichtlich Ihrer Ansprüche gegen die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung oder die Arbeitslosenversicherung. Gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung können sich etwa Fragen betreffend

  • des Krankengeldes,
  • Heil- und Hilfsmitteln wie Rollstühlen, Hörgeräten, speziellen Medikamenten etc.
  • Fragen zur ambulanten oder stationären Versorgung oder
  • zur häuslichen Krankenpflege

ergeben.

Im Bereich des Rentenrechts beabsichtigen Sie vielleicht vorzeitig in Rente zu gehen. Ich berate Sie hinsichtlich der Möglichkeiten. Für den Fall, dass Sie erwerbsunfähig werden, verhelfe ich Ihnen zu Ihrer Erwerbsminderungsrente.

Rehabilitationsrechtlich vertrete ich Sie hinsichtlich der Leistungen des Staates zur Teilhabe behinderter oder von Behinderungen bedrohter Menschen am Leben in der Gemeinschaft. Reha-Leistungen werden nicht von einer zentralen Stelle, sondern von vielen verschiedenen Trägern der Sozialverwaltung angeboten. In diesem Rechtsbereich setze ich Ihre Ansprüche durch für:

  • eine berufliche Rehabilitation, also etwa auf eine Aus- oder Weiterbildung,
  • einenZuschuss für Arbeitshilfen oder Mobilitätshilfen,
  • eine medizinische Rehabilitation, also z.B. auf ärztliche Behandlung Versorgung mit Hilfs-, Heil- und Arzneimitteln, auf stationäre Reha-Maßnahmen etc.,
  • eine soziale Rehabilitation, hier vor allem auf heilpädagogische Leistungen, Hilfen zum Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten und vieles mehr.

Kontakt

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Ich vertrete Sie gegenüber dem Versorgungsamt in Schwerbehindertenangelegenheiten und setze Ihren Anspruch auf einen Grad der Behinderung vor dem Sozialgericht für Sie durch. Für Menschen mit einer Schwerbehinderung (Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50) sieht das Gesetz noch weitergehende Nachteilsausgleiche vor, hier vor allem die Anerkennung von Merkzeichen, Gleich stellung als schwerbehinderter Mensch und den besonderen Kündigungsschutz für Schwerbehinderte. 

Auch hierbei haben Sie in mir eine kompetente Ansprechpartnerin.

Im Bereich des sozialen Entschädigungsrechts, begleite ich spezialisiert Menschen, welche Opfer einer Gewalttat geworden sind oder ein Sonderopfer für den Staat gebracht haben bei dem oft jahrelangen, zermürbenden Kampf mit Behörden und Gerichten.

Ich setze Ihre Entschädigungsansprüche nach dem SGB XIV (früher Opferentschädigungsgesetz) durch oder vertrete Menschen mit Impfschäden nach dem Infektionsschutzgesetz.